- 48 Monate Laufzeit
- Fester Zinssatz
- Sichere Geldanlage
Mitglieder-Festgeld
Unser neues Angebot nur für Mitglieder: Das Mitglieder-Festgeld mit attraktiven Zinsen!
Legen Sie Ihr Geld als Mitglieder-Festgeld an. Beim Mitglieder-Festgeld Ihrer Dortmunder Volksbank bestimmen Sie als Mitglied ganz individuell, wie viel Geld (Mindestanlagebetrag 10.000 €) Sie über 48 Monate anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz während dieser Laufzeit. Genau das Richtige, wenn Sie eine attraktive Anlagevariante ohne Zinsänderungsrisiko suchen.
Überblick
Das Mitglieder-Festgeld ist eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Erspartes ab einem Mindestanlagebetrag von 10.000 € sicher und gewinnbringend anzulegen. Sie bestimmen selbst, wie viel Sie (Mindestanlagebetrag 10.000 €) bei der Laufzeit von 48 Monaten investieren möchten. Während dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden, was Ihnen eine hohe Planungssicherheit bietet.
Eine vorzeitige Verfügung vor Ablauf der 48 Monate ist nicht möglich. Dafür profitieren Sie von einer gleich bleibenden, festen Verzinsung für die vereinbarte Festzinsdauer. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen. Die Zinsen werden am Ende des Festzinszeitraums bzw. jeweils nach Ablauf eines Anlagejahres einem anderen von Ihnen benannten Konto gutgeschrieben.
Besonders attraktiv wird das Mitglieder-Festgeld durch unseren aktuellen Zinssatz. Sie können – ausschließlich als Mitglied der Dortmunder Volksbank – von einem Zinssatz von 3,00 % p.a. für 48 Monate Laufzeit profitieren.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die Anlage eines Mitglieder-Festgeldes ist, dass Sie Mitglied der Dortmunder Volksbank sind. Falls Sie noch kein Mitglied sind, können Sie jederzeit Teil unserer Genossenschaftsbank werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren.
Überzeugt? Dann legen Sie Ihr Erspartes als Mitglieder-Festgeld an und sichern Sie sich attraktive Zinsen! Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung.
Konditionen
Mitglieder-Festgeld
Laufzeit | Zinssatz |
48 Monate | 3,00 % |
Bitte beachten Sie
Der Mindestanlagebetrag beträgt 10.000 Euro.
Unser Termingeld-Angebot ist freibleibend. Den für Neuabschlüsse jeweils geltenden Zinssatz erfahren Sie im Preisaushang.
Häufige Fragen zum Festgeld
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und damit für eine kalkulierbare Rendite.
Sie entscheiden sich zu Beginn, welchen Betrag sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken oder reduzieren.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraums berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres. Die jährliche Zinsausschüttung erfolgt auf Ihr Girokonto oder auf ein anderes von Ihnen benanntes Konto.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Dortmunder Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Dortmunder Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.