Festgeld - bis zu 1,90 % p.a. Zinsen

Mit dem Festgeld eine attraktive Geldanlage wählen

Legen Sie Ihr Geld als Festgeld an. Beim Festgeld Ihrer Dortmunder Volksbank bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld (Mindestanlagebetrag 10.000 €) Sie über welchen Zeitraum (verfügbare Laufzeiten 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre) anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz während der vereinbarten Laufzeit. Genau das Richtige, wenn Sie eine attraktive Anlagevariante ohne Zinsänderungsrisiko suchen.  

Festgeld im Überblick

Feste Zinsen mit dem Festgeld

Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage (ab einem Mindestanlagebetrag von 10.000 €) und wählen eine Laufzeit (verfügbare Laufzeiten 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre) ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist eine vorzeitige Verfügung nicht möglich. Dafür profitieren Sie von einer gleich bleibenden, festen Verzinsung für die vereinbarte Festzinsdauer. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen. Die Zinsen werden am Ende des Festzinszeitraums, bei einer mehrjährigen Anlage jeweils nach Ablauf eines Anlagejahres einem anderen von Ihnen benannten Konto gutgeschrieben.

Konditionen

Festgeld

Laufzeit Zinssätze 
1 Jahr 1,90 %
2 Jahre 1,80 %
3 Jahre 1,70 %
4 Jahre 1,70 %

Bitte beachten Sie

Der Mindestanlagebetrag beträgt 10.000 Euro.

Unsere Termingeld-Angebote sind freibleibend. Den für Neuabschlüsse jeweils geltenden Zinssatz erfahren Sie im Preisaushang.

 

Berechnen Sie Ihre Zinsen mit dem Festgeldrechner

Häufige Fragen zum Festgeld

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und damit für eine kalkulierbare Rendite.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden sich zu Beginn, welchen Betrag sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken oder reduzieren.

 

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraums berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres. Die jährliche Zinsausschüttung erfolgt auf Ihr Girokonto oder auf ein anderes von Ihnen benanntes Konto.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Dortmunder Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Dortmunder Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.