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Einzelkonto
Beim Einzelkonto gibt es nur einen Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin. Den Dritten kann per Vollmacht Verfügungsmöglichkeit eingeräumt werden.
Beim Einzelkonto gibt es nur einen Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin. Den Dritten kann per Vollmacht Verfügungsmöglichkeit eingeräumt werden.
Beim Gemeinschaftskonto wird das Bankkonto mit mindestens zwei Kontoinhabern oder Kontoinhaberinnen geführt.
Wenn Sie bereits Mitglied, Kundin oder Kunde1 bei uns sind, eröffnen Sie Ihr Gemeinschaftkonto oder Einzelkonto in Ihrem OnlineBanking.
1 Sie gelten als Kundin oder Kunde, wenn Sie ein Giro-, Geldmarkt-, Tagesgeld- oder Sparkonto oder ein Wertpapierdepot bei uns haben oder über eine Konto-Vollmacht verfügen.