- Bis zum 25. Geburtstag kostenlos
- Guthabenbasierte Debitkarte ab 12 Jahren kostenlos
- OnlineBanking und VR Banking App
Girokonto Young
Das kostenlose Jugendkonto bis zum 25. Geburtstag, für den Start in die Eigenständigkeit.
Azubi-Gehalt, BAföG, Taschengeld oder regelmäßig die Miete für die erste eigene Wohnung bezahlen – mit dem Jugendkonto haben Sie alles im Griff. Das Jugendkonto passt genau für den Start in die Eigenständigkeit. OnlineBanking und bargeldloses oder kontaktloses Bezahlen gehören selbstverständlich auch dazu.
Das leistet das kostenlose Jugendkonto

- Bis zum 25. Geburtstag kostenlos
- Guthabenbasierte Debitkarte ab 12 Jahren kostenlos
- Kostenlose Girocard
- OnlineBanking und VR Banking App mit hohen Sicherheitsstandards
- Kontoauszüge online abrufen
- Persönliche und kompetente Beratung vor Ort sowie über unser KundenDialogCenter
- Buchungen am Selbstbedienungsterminal oder in der Filiale
- Bezahlen Sie an der Kasse und unterwegs einfach mobil mit dem Smartphone
- Bargeld kostenlos bei vielen Volksbanken Raiffeisenbanken an rund 14.700 Geldautomaten abheben
Karten auf Wunsch |
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Ausgabe Debitkarte BasicCard ab 12 Jahren pro Jahr |
inklusive |
Ausgabe girocard (Debitcard) pro Jahr | ![]() |
Digitale girocard | ![]() |
Weitere Kreditkarten ab 18 Jahren auf Wunsch: | |
ClassicCard - Ausgabe einer Kreditkarte Mastercard® oder Visa Karte - pro Jahr | 30,00 € |
> Im ersten Jahr 30 € Rabatt auf jede Kreditkarte |
Kreditkarte - die perfekte Ergänzung zum Girokonto

Mit einer Kreditkarte haben Sie auch im Ausland oder bei Zahlungen im Internet immer das passende Zahlungsmittel zur Hand.
Das jährliche Kreditkartenentgelt wird umsatzabhängig und rückwirkend erstattet:
Ab einem Jahresumsatz von 4.000 € > Teilerstattung 10 €
Ab einem Jahresumsatz von 7.000 € > Teilerstattung 20 €
Ab einem Jahresumsatz von 10.000 € > Teilerstattung 30 €
Girokonto Young |
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Sollzinssatz für eingeräumte Kontoüberziehung (Dispositionskredite) |
Sollzins: pro Jahr 12,845 % |
Sollzinssatz für geduldete Kontoüberziehung | Sollzins: pro Jahr 12,845 % |
Informationen zum Angebot
Repräsentatives Beispiel:
Zinssatz für Dispokredit: pro Jahr 12,845 %; effektiver Jahreszins: 13,57 %; Dispositionskreditbetrag: 1.000,00 Euro; Bonität vorausgesetzt
Hinweise
Gesetzliche Regelungen
Für die Dortmunder Volksbank eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Dortmunder Volksbank eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Dortmunder Volksbank eG für Dispositionskredite.
Die gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Alle Preise und Details zu unserem Girokonto finden Sie hier:
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