- Ausgleich von Ertragseinbußen
- Schnelle Hilfe und Beratung
- Zwölf Monate Haftzeit – auf Wunsch auf 18 oder 24 Monate verlängerbar
Ertragsschadenversicherung
Finanzieller Schutz bei Krankheiten in größeren Tierbeständen
Seuchenprophylaxe auf dem Hof ist wichtig. Wenn es aber in Ihrem Unternehmen oder in dessen Nähe doch einmal zu einem Ausbruch kommt, kann das zu einer Unterbrechung des laufenden Betriebs führen. In diesem Fall entschädigt Sie die Ertragsschadenversicherung für finanzielle Einbußen, die durch Einnahmeverluste und steigende Kosten entstehen.
Wählen Sie den Schutz, der zu Ihrem Betrieb passt
Ertragsschadenversicherung mit Basis- oder Premiumdeckung
Die Ertragsschadenversicherung bietet Versicherungsschutz für Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter. Sie wird in zwei Kategorien angeboten: Mit der Basisabdeckung entscheiden Sie sich für eine Mindestabsicherung bei anzeigepflichtigen Tierseuchen und Unfällen im Tierbestand. Mit der Premiumabdeckung wählen Sie eine weiterreichende Versicherung Ihres Betriebs, die beispielsweise auch bei übertragbaren Tierkrankheiten greift.
Zusätzliche Optionen
Sie können beide Varianten erweitern. Auf Wunsch schützt Sie die Ertragsschaden-Versicherung zum Beispiel zusätzlich in folgenden Fällen:
- bei Kontamination durch Schadstoffe oder Kontaminationsverdacht,
- bei der Absicherung eines definierten Gesundheitsstatus und
- bei Verbot einer Freilandhaltung durch behördliche Anordnung.
Absicherung im Schadensfall
Die Versicherung hilft Ihnen mit …
- schnellen Zahlungen im Schadensfall,
- Abschlagszahlungen bereits während des laufenden Schadensgeschehens und
- dem Know-how von Experten, die aus der Landwirtschaft kommen.
Weitere Vorteile
- Automatische Mitversicherung neuer Seuchen im Tiergesundheitsgesetz
- Absicherung bei indirekter Betroffenheit, zum Beispiel durch gesperrte Zuliefer- oder Abnahmebetriebe
- Reduktion des Selbstbehaltes nach fünf schadensfreien Jahren
- Keine Wartezeit bei Bestandsaufstockungen
Häufige Fragen zur Ertragsschadenversicherung
Es gibt keine Pauschalbewertung, sondern die Positionen werden im Schadensfall anhand Ihrer konkreten Betriebsdaten berechnet. Bei der Entschädigung wird der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Nach fünf schadensfreien Jahren reduziert sich der Selbstbehalt.
Produktionsunterbrechungen durch Sperrmaßnahmen oder Bestandserkrankungen können länger dauern. Daher haftet die Ertragsschaden-Versicherung der zwölf Monate lang. Auf Wunsch ist die Haftungszeit auf 18 oder 24 Monate verlängerbar.
Das Versicherungsangebot gilt für alle Tierhaltungsvarianten bei Rind, Schwein und Geflügel.
- Rind: Färsenaufzucht, Fresseraufzucht, Milcherzeugung, Mutter- bzw. Ammenkuhhaltung, Rindermast und Zuchtbullenaufzucht
- Schwein: Babyferkelproduktion, Ferkelaufzucht, Ferkelproduktion, Jungsauenaufzucht, Schweinemast und Zuchteberaufzucht
- Geflügel: Aufzucht von Legehennen, Elterntiere bzw. Bruteier, Hähnchenmast, Legehennen bzw. Konsumeier und Putenmast