Betriebliche Risiken

AgrarPolice: Ihr Rundumschutz für die Landwirtschaft

Mit der AgrarPolice schützen Sie sich umfassend vor den finanziellen Schäden durch die vielfältigen betrieblichen Risiken. Den für Sie und Ihren Betrieb passenden Versicherungsschutz können Sie dabei individuell aus Leistungsbausteinen zusammenstellen. Dabei erhalten Sie gleichzeitig einen Überblick über Ihre Versicherungssituation und vermeiden Versicherungslücken und Mehrfachversicherungen. Durch die Bündelung können Sie zusätzlich von Preisvorteilen profitieren.

Versicherung gegen betriebliche Risiken im Überblick

Ihr individuelles Versicherungspaket

Aus folgenden Bausteinen können Sie sich Ihren Versicherungsschutz zusammenstellen:

  • Gebäude- und Inventarversicherung inklusive Betriebsunterbrechung
  • Haftpflichtversicherung
  • Maschinen- und Elektronikversicherung
  • Transportversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Ertragsschadenversicherung für Rinder-, Schweine- und Geflügelbestände
  • CyberRisk Versicherung
  • D&O-Versicherung


Darüber hinaus bieten wir auch Ernteversicherungen an. Durch die Kooperation mit dem Marktführer Vereinigte Hagelversicherung VVaG können wir Ihnen zur AgrarPolice eine Erweiterung bieten, die Sie umfassend gegen Ertragseinbußen durch Wetterschäden schützt.

Vorteile der AgrarPolice

An Ihre AgrarPolice können Sie weitere Versicherungen in separaten Verträgen angliedern und dabei von einem Bündelungsrabatt profitieren. Folgende Versicherungen bieten sich für eine Bündelung an:

  • Ertragsschadenversicherung,
  • Warenkreditversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Tierlebenversicherung für Pferde.

Darauf sollten Sie achten

  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist durch die Inhaltsversicherung abgedeckt – wahlweise mit 12 oder 24 Monaten Haftzeit.
  • Flexible Selbstbehalte ermöglichen eine individuelle Prämiengestaltung.
  • Gebäude, Inventar und Maschinen lassen sich umfassend gegen Schäden durch Überschwemmungen versichern.

Bausteine der AgrarPolice

Versicherung für landwirtschaftliche Gebäude und Inventar1

Die Gebäude- und Inventarversicherung deckt Sachschäden bis zum vollen Wiederherstellungswert ab. In der Gebäudeversicherung sind alle angegebenen Gebäude einschließlich der Grund- und Kellermauern zum Neuwert oder wahlweise auch zum Zeitwert versichert. Darin eingeschlossen sind Licht- und Kraftstromanlagen, Be- und Entlüftungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Anbindungen, Tröge, Tränken, Boxenabgrenzungen und Heizungsanlagen. In der Gebäudeversicherung sind der Mietverlust und der Nutzungsausfall selbst genutzter Wohnungen beitragsfrei mitversichert. Die pauschale Inhaltsversicherung zum Neuwert umfasst die Betriebseinrichtung (inkl. Zugmaschinen), den Tierbestand, die Ernte und sonstige Wirtschaftsvorräte. Das gesamte Risiko einer Betriebsunterbrechung ist mitversichert.

Haftpflichtversicherung für Landwirtschaftsbetriebe*

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab. Sie beinhaltet:

  • Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung: Sie deckt die Grundrisiken ab, die aus dem Betrieb Ihres Unternehmens entstehen können. Darüber hinaus umfasst sie weitere Risikoabsicherungen unter anderem für Photovoltaikanlagen. Die Umwelthaftpflichtversicherung ist fester Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung und bietet weitreichenden Versicherungsschutz für die wesentlichen Umweltrisiken.
  • Umweltschadensversicherung: Sie bietet Versicherungsschutz bei Schäden, die durch den landwirtschaftlichen Betrieb entstehen können, an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, Gewässern, Grundwasser und Boden.
  • Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung: Sie deckt Vermögensschäden ab, die Dritten bei der Verarbeitung mangelhafter Erzeugnisse des Landwirts entstehen.
  • Feuerhaftungsversicherung: Sie dient der erhöhten Absicherung des Haftpflichtrisikos eines vom Betriebsgrundstück auf ein Nachbargrundstück übergreifenden Feuers.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Grundrisiken, die durch das Betreiben Ihres Unternehmens entstehen. Zum Versicherungsumfang gehören die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Haftpflicht für die landwirtschaftliche Tierhaltung. Darüber hinaus umfasst sie die Risikoabsicherung für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, nicht zulassungspflichtige Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, Ferien auf dem Bauernhof und viele andere Risikobereiche.

Umwelthaftpflichtversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung ist fester Bestandteil der landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung und bietet weitreichenden Versicherungsschutz für die wesentlichen Umweltrisiken. Hierzu zählen unter anderem Betriebsmittel in Arbeitsmaschinen und geschlossenen Systemen, Kleingebinde, Mineralöle sowie Gülle und Stalldung.

Umweltschadensversicherung

Aufgrund des Umweltschadensgesetzes haben landwirtschaftliche Betriebe ein deutlich erhöhtes Haftpflichtrisiko. Die Umweltschadensversicherung bietet Schutz bei Schäden auf fremden Grundstücken an geschützten Tieren, Pflanzen, Lebensräumen und Gewässern. Darüber hinaus können Sie Zusatzbausteine für Schäden am Grundwasser, an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen auf eigenen Grundstücken sowie an eigenem Grund und Boden hinzubuchen.

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab, die Dritten bei der Verarbeitung mangelhafter Erzeugnisse des Landwirts entstehen, und stellt eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung dar. Zum Beispiel für den Fall, dass ein Landwirt belastetes Mehl an Bäckereien liefert, die damit Backwaren herstellen. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung deckt den entstandenen Schaden ab, der den Bäckereien durch die unverkäuflichen Backwaren entstanden ist.

Technische Versicherungen

Die Technischen Versicherungen bieten folgende Bausteine:

  • Elektronikversicherung
  • Versicherung für stationäre Maschinen
  • Versicherung für fahrbare Maschinen


Es besteht eine Allgefahrendeckung – das heißt, für alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, besteht Versicherungsschutz. So leisten die technischen Versicherungen Schadensersatz bei Vandalismus, Schäden durch Fremdkörper, Unfälle, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung und sogar bei Maschinen, die für den Betrieb mit Pflanzenöl umgerüstet sind.

Transportversicherung

Die Transportversicherung schützt Sie bei Transportschäden. Und zwar sowohl bei Inlandstransporten als auch bei Transporten in und aus Anrainerstaaten. Egal, ob Sie selbst transportieren oder ob Sie Ihre Güter einem Frachtführer/Spediteur übergeben. Auch Güter auf Ausstellungen und Messen, zum Beispiel auf regionalen Leistungsschauen, sind einschließlich des Hin- und Rücktransports versichert.

Rechtsschutzversicherung

Bei allen privaten Rechtsfragen bietet Ihnen das Versicherungs-Anwaltstelefon schnelle und umfassende Erstberatung durch erfahrene Rechtsanwälte. Und für Ihren Betrieb ist auch der besonders wichtige betriebliche Vertragsrechtsschutz eingeschloss

Unser Versicherungspartner übernimmt zusätzlich folgende Kosten:

  • CrossCompliance-Rechtsschutz: Kosten für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit, wenn Ihnen wegen eines Verstoßes gegen Cross-Compliance-Richtlinien Direktzahlungen gekürzt werden.
  • Spezialstrafrechtsschutz: Kosten einer Vergütungsvereinbarung mit Ihrem Verteidiger, wenn Ihnen beispielsweise eine gravierende Umweltstraftat vorgeworfen wird.
  • Kostenschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten: Kosten für die Vertretung Ihrer Interessen in diesem Verfahren, wenn Ihr Betrieb zum Beispiel von einer Flurbereinigungsmaßnahme betroffen ist.
  • Kostenschutz in Streitigkeiten wegen Erschließungs- und Anliegerabgaben: Kosten für die Abwehr dieser Forderung, wenn Sie zum Beispiel Erschließungsabgaben in nicht nachvollziehbarer Höhe zahlen sollen.
  • Übernahme der Kosten für die Beratung bei Hofübergabe: Kosten für die Beratung durch Ihren Anwalt oder Notar, wenn Sie sich beraten lassen wollen, wie Sie am besten die vorweggenommene Erbfolge regeln.

Ertragsschadenversicherung der VTV (Vereinigte Tierversicherung)

Mit einer Ertragsschadenversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Ertragsschadens – zum Beispiel durch einen Seuchenausbruch oder eine übertragbare Tierkrankheit wie die Eutererkrankung. Wählen Sie das für Ihren Betrieb passende Modell:

  • Basisdeckung: Die Basisdeckung stellt die Grundabsicherung dar und tritt bei Ertragsschäden durch anzeigepflichtige Tierseuchen oder Unfälle im Tierbestand ein.
  • Premiumdeckung: Die Premiumdeckung deckt zusätzlich zur Basisdeckung Ertragsschäden durch übertragbare Tierkrankheiten ab.


Basis- und Premiumdeckung lassen sich an die Gegebenheiten des Einzelbetriebs anpassen. Für die Ergänzung des Versicherungsschutzes stehen Ihnen Zusatzbausteine zur Verfügung, die Folgendes abdecken:

  • Kontaminationsdeckungen
  • Aberkennung eines definierten Gesundheitsstatus: Diese Absicherung tritt ein, sobald im Tierbestand Erreger- oder Antikörper von bestimmten, zuvor individuell vertraglich festgehaltenen Tierkrankheiten nachgewiesen werden. Es muss keine klinische Erkrankung vorliegen, um den Versicherungsfall auszulösen. Auch die Räumung des Tierbestands ist mitversichert, wenn nur so der vereinbarte Gesundheitsstatus wiedererlangt werden kann.

CyberRisk Versicherung

Durch die fortschreitende Digitalisierung sind landwirtschaftliche Betriebe erhöhten Risiken ausgesetzt. Die CyberRisk Versicherung der AgrarPolice gewährt umfangreichen Schutz gegen digitale Bedrohungen und ergänzt bestehende Versicherungen.

Die CyberRisk Versicherung bietet folgende Bausteine:

  • Eigenschäden: Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, für Betriebsunterbrechungen, Phishing, Pharming und Identitätsdiebstahl
  • Drittschäden: Übernahme der Prüfung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer, Zahlung von berechtigten Ansprüchen und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen


Versicherungsschutz besteht für

  • Sach- und Vermögensschäden
  • Personenschäden (optional)


Die CyberRisk Versicherung ist eine Allgefahrendeckung. Darüber hinaus stehen Ihnen im Schadensfall umfangreiche Unterstützungs-Leistungen zur Verfügung:

  • Unmittelbare Schadensbehebung mithilfe des telefonischen Notdiensts
  • Anwaltstelefon
  • Vermittlung von Fachanwälten

D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung)

Betriebsleiter, Geschäftsführer, Vorstände oder Mitglieder eines Kontrollorgans müssen permanent weitreichende Entscheidungen treffen. Doch selbst jahrelange Erfahrung und ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein schützen nicht immer vor Fehlern oder unberechtigten Schadenersatzforderungen. Wo immer Menschen arbeiten, kann es zu Irrtümern und Fehleinschätzungen kommen. Als Entscheider wird man Sie in diesen Fällen haftbar machen wollen. Gegebenenfalls auch für die Fehler von Kollegen oder Mitarbeitern. Was wenige Verantwortungsträger wissen: Im Zweifel haften Sie dann mit Ihrem gesamten Privatvermögen – selbst als Geschäftsführer einer GmbH. Die D&O-Versicherung schützt Sie und Ihr Vermögen bei unberechtigten Forderungen wie auch bei begründeten Schadenersatzansprüchen.

Vorteile der D&O-Versicherung:

  • Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter und leitende Angestellte
  • Weltweiter Versicherungsschutz (exklusive namentlich benannter Common-Law-Länder)
  • Freie Anwaltswahl
  • Abwehrschutz auch bei Vorsatzvorwurf
  • Vorbeugender Rechtsschutz auch schon vor tatsächlicher Inanspruchnahme (zum Beispiel bei Verweigerung der Entlastung von versicherten Personen für das abgelaufene Geschäftsjahr durch die Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung)
  • Unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist für Ansprüche nach Vertragsende
  • Keine Abhängigkeit zwischen Umsatz- und Versicherungssumme
  • Doppelte Versicherungssumme (Abwehr- bzw. Verteidigungskosten sowie Schadensersatzleistungen)
  • Keine Kündigung im Schadensfall und bei Insolvenz
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung für Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn
  • Kein Selbstbehalt (Ausnahme: Pflicht-Selbstbehalt nach § 93 AktG)
  1. Die hier angebotenen Informationen entsprechen keiner lückenlosen Darstellung des jeweiligen Versicherungsumfangs. Sie haben nicht den Anspruch, ein ausführliches und umfassendes Informationsgespräch zu ersetzen, denn nur so ist die erfolgreiche Zusammenstellung Ihrer individuellen Lösung gewährleistet. Sprechen Sie mit Ihrer Dortmunder Volksbank eG.