- Hochwertiger Zahnersatz bleibt bezahlbar
- Verringerung von Zuzahlungen
- Erstattung von Prophylaxe-Behandlungen
Zahnzusatzversicherung
Hochwertiger Zahnersatz und Vorsorge – Schutz für Ihre Zähne
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung reduzieren Sie die Lücken im Versicherungsschutz, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen lässt. Viele Leistungen wie zum Beispiel hochwertiger Zahnersatz sind im gesetzlichen Versicherungsschutz nicht enthalten und häufig auch sehr kostspielig. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich eine Ihren Wünschen entsprechende Versorgung der Zähne leisten und Zuzahlungen deutlich verringern.
Zahnzusatzversicherungen im Überblick
Damit auch hochwertiger Zahnersatz bezahlbar ist
Für Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Implantate zahlt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich einen befundbezogenen festen Betrag. Die drei Tarife Zahnzusatzversicherung hingegen bieten Ihnen mehr Schutz.
- Wenn Sie die sogenannte Regelversorgung und damit einen Standard-Zahnersatz wählen, erhalten Sie den gleichen Betrag, den Sie von Ihrer GKV erhalten. Dies können bis zu 100 Prozent der Zahnersatzkosten sein.
- Entscheiden Sie sich für einen höherwertigen Zahnersatz, stockt die Versicherung je nach Tarif die Leistungen der GKV um bis zu 90 Prozent der erstattungsfähigen Kosten auf. Sie zahlt mindestens den gleichen Betrag, den die GKV zahlt, und höchstens die verbleibenden Kosten.
Zahnvorsorge – zusätzliche Leistungen zum Beispiel für zahnmedizinische Prophylaxe
Die Leistungen für Zahnbehandlungen, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigung, Parodontosebehandlungen oder Kunststoff-Füllungen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur zum Teil oder gar nicht erstattet. Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung können Sie sich eine bedarfsgerecht zugeschnittene Versorgung Ihrer Zähne leisten und Zuzahlungen verringern. So schützen Sie Ihre Zähne und beugen Zahnersatz vor.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Eine private Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Krankenversicherte mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland abschließen.
Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung werden immer auf der Grundlage von Eintrittsalter und – je nach Tarif – abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Dies gilt jedoch nicht für die Auslandsreise-Krankenversicherung.