- Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland
- Schutz bei Erkrankungen und Unfall
- 24-Stunden-Notrufservice
Auslandsreise-Krankenversicherung
Attraktiver Schutz bei Auslandsreisen
Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.
Jubiläumsaktion

Seit 100 Jahren bietet unser Partner R+V Ihnen individuelle Versicherungs- und Vorsorgeprodukte. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und der Kompetenz in allen Versicherungsfragen – zum Beispiel mit den 100 praktischen Versicherungstipps für Ihren Alltag.
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen im Überblick
Auslandsreise-Krankenversicherungen
In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen nicht immer den für einen sorgenfreien Urlaub gewünschten Schutz im Ausland. Zudem kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung für Sie sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel einen Selbstbehalt vereinbart haben oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.
Ihre Vorteile mit den Auslandsreise-Krankenversicherungen
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
- Ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Reparatur von Zahnersatz
- Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
- Bestattungs- oder Überführungskosten
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Für den Notfall haben die Versicherungen eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:
R+V Versicherung
Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Signal-Iduna
Telefon: +49 (0) 221 8277557
Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
- Diagnose
Bei ärztlichen/ zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:
- Beschreibung der ärztlichen Leistung
- Behandlungskosten
- Behandlungsdaten
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
- Rezept mit Art und Menge des Produktes
- Preis
- Kaufdatum
- Quittung
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
- Aufnahme- und Entlassungsdatum
- Krankheitsbezeichnung
- Beschreibung der Leistungen
Schicken Sie dann alle Originalbelege sowie eine Kopie des Versicherungsscheines mit der ausgefüllten Mitteilungskarte an die Krankenversicherung.