- Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland
- Schutz bei Erkrankungen und Unfall
- 24-Stunden-Notrufservice
Auslandsreise-Krankenversicherung
Weltweit sicher unterwegs – mit der Auslandsreise-Krankenversicherung
Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.
Verständlich erklärt
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2016)
Leistungen im Überblick
Ihre Vorteile mit den Auslandsreise-Krankenversicherungen
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
- Ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Reparatur von Zahnersatz
- Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
- Bestattungs- oder Überführungskosten
Ich bin Kunde ohne Online-Banking oder Neukunde.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin und schließen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung bei Ihrem Berater ab.
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Sie können Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung direkt im OnlineBanking berechnen und abschließen.
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Im FernWeh-Tarif nicht versichert sind:
- Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren,
- Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Angehörigen im Ausland am Reiseziel unternehmen,
- Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen,
- Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind,
- Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden.
Für den Notfall haben die Versicherungen eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:
R+V Versicherung
Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Signal-Iduna
Telefon: +49 (0) 221 8277557
Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
- Diagnose
Bei ärztlichen/ zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:
- Beschreibung der ärztlichen Leistung
- Behandlungskosten
- Behandlungsdaten
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
- Rezept mit Art und Menge des Produktes
- Preis
- Kaufdatum
- Quittung
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
- Aufnahme- und Entlassungsdatum
- Krankheitsbezeichnung
- Beschreibung der Leistungen
Schicken Sie dann alle Originalbelege sowie eine Kopie des Versicherungsscheines mit der ausgefüllten Mitteilungskarte an die Krankenversicherung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.
Den passenden Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen, erhalten Sie mit der Kalenderjahrespolice. Diese kann nicht online, sondern nur gemeinsam mit Ihrem Berater bei Ihrer Dortmunder Volksbank eG abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Beratungstermin vor Ort.
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Sämtliche Leistungen sind hier vereinfacht dargestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.