Auslandsreise-Krankenversicherung

Weltweit sicher unterwegs – mit der Auslandsreise-Krankenversicherung

Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.

Verständlich erklärt

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2016)

Leistungen im Überblick

Ihre Vorteile mit den Auslandsreise-Krankenversicherungen

Die Auslandsreise-Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Arznei- und Heilmittel
  • Hilfsmittel (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Reparatur von Zahnersatz
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
  • Bestattungs- oder Überführungskosten

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Vereinbaren Sie einfach einen Termin und schließen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung bei Ihrem Berater ab.

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Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Was ist nicht im FernWeh-Tarif versichert?

Im FernWeh-Tarif nicht versichert sind:

  • Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren,
  • Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Angehörigen im Ausland am Reiseziel unternehmen,
  • Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen,
  • Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind,
  • Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden.
An wen kann ich mich wenden, wenn im Ausland plötzlich ein Notfall eintritt, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt?

Für den Notfall haben die Versicherungen eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:

R+V Versicherung
Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

Signal-Iduna
Telefon: +49 (0) 221 8277557

Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung auch sinnvoll, wenn ich privat krankenversichert bin?

Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.

Worauf muss ich achten, damit ich die Versicherungsleistung problemlos beantragen kann?

Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:

  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
  • Diagnose

Bei ärztlichen/ zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:  

  • Beschreibung der ärztlichen Leistung
  • Behandlungskosten
  • Behandlungsdaten

Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:

  • Rezept mit Art und Menge des Produktes
  • Preis
  • Kaufdatum
  • Quittung

Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:

  • Aufnahme- und Entlassungsdatum
  • Krankheitsbezeichnung
  • Beschreibung der Leistungen

 

Schicken Sie dann alle Originalbelege sowie eine Kopie des Versicherungsscheines mit der ausgefüllten Mitteilungskarte an die Krankenversicherung.

Wie lange bin ich über die FernWeh-Versicherung abgesichert und wann kann ich kündigen?

Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.

Was ist, wenn ich mich nur für eine Reise in einem bestimmten Zeitraum versichern möchte?

Den passenden Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen, erhalten Sie mit der Kalenderjahrespolice. Diese kann nicht online, sondern nur gemeinsam mit Ihrem Berater bei Ihrer Dortmunder Volksbank eG abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Beratungstermin vor Ort.

Auslandsreise-Krankenversicherungen

Sämtliche Leistungen sind hier vereinfacht dargestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.