Die Dortmunder Volksbank informiert ihre Mitglieder, Kundinnen und Kunden über das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), das Banken bei Vertrags- und Entgeltänderungen die Einholung der aktiven Zustimmung ihrer Kund*innen vorschreibt. Eine Zustimmung zu den angepassten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist erforderlich, um die Geschäftsbeziehung weiterführen zu können.
Seit Frühjahr 2022 hat die Dortmunder Volksbank ihre Mitglieder, Kundinnen und Kunden in mehreren Tranchen persönlich angeschrieben und sie zudem auf verschiedenen Wegen informiert. Damit stellt die Bank sicher, dass die angepasste Geschäftsbeziehung vom gesamten Kundenstamm nachvollzogen und bestätigt werden kann.
„Das BGH-Urteil dient dem zusätzlichen Schutz unserer Mitglieder, Kundinnen und Kunden. Daher ist es uns ein persönliches Anliegen, dass wir umfassend über die neue Gesetzeslage informieren und den Wechsel in die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen so angenehm und niederschwellig wie möglich gestalten. Aus diesem Grund haben wir uns auch dazu entschieden, grundsätzlich öfter als vorgeschrieben auf die Anpassungen hinzuweisen“, sagt Michael Martens, Vorstandsvorsitzender der Dortmunder Volksbank.