Dortmunder Volksbank informiert erneut über BGH-Urteil

Neue Regelung bei Vertrags- und Entgeltänderungen

Die Dortmunder Volksbank informiert ihre Mitglieder, Kundinnen und Kunden über das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), das Banken bei Vertrags- und Entgeltänderungen die Einholung der aktiven Zustimmung ihrer Kund*innen vorschreibt. Eine Zustimmung zu den angepassten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist erforderlich, um die Geschäftsbeziehung weiterführen zu können.


Seit Frühjahr 2022 hat die Dortmunder Volksbank ihre Mitglieder, Kundinnen und Kunden in mehreren Tranchen persönlich angeschrieben und sie zudem auf verschiedenen Wegen informiert. Damit stellt die Bank sicher, dass die angepasste Geschäftsbeziehung vom gesamten Kundenstamm nachvollzogen und bestätigt werden kann.
„Das BGH-Urteil dient dem zusätzlichen Schutz unserer Mitglieder, Kundinnen und Kunden. Daher ist es uns ein persönliches Anliegen, dass wir umfassend über die neue Gesetzeslage informieren und den Wechsel in die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen so angenehm und niederschwellig wie möglich gestalten. Aus diesem Grund haben wir uns auch dazu entschieden, grundsätzlich öfter als vorgeschrieben auf die Anpassungen hinzuweisen“, sagt Michael Martens, Vorstandsvorsitzender der Dortmunder Volksbank.

Das ändert sich durch das BGH-Urteil
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20 zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken) entschieden, dass Banken bei bestimmten Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kund*innen einholen müssen. Durch das Urteil erhalten Kund*innen eine zusätzliche Rechtssicherheit für ihre Geschäftsbeziehung mit ihren Banken.

Was passiert, wenn Kund*innen den Änderungen der AGB nicht zustimmen?
Die Vereinbarung neuer AGB und Sonderbedingungen ist durch das BGH-Urteil zwingend erforderlich, da sie die Grundlage der Geschäftsbeziehungen sind. Sollten Kund*innen den neuen AGB nicht fristgerecht zustimmen, ist eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen nicht möglich und die Banken müssten eine Kündigung des Geschäftsverhältnisses aussprechen.

Dortmunder Volksbank mit viel Engagement für ihre Kund*innen
Bereits mit einem Anschreiben im April 2022 hat die Dortmunder Volksbank begonnen, um Zustimmung für die Anpassungen zu bitten. Mitglieder, Kundinnen und Kunden hatten auf unterschiedlichen Wegen die Möglichkeit, für das eigene Konto, für ein Gemeinschaftskonto, stellvertretend für das eigene Kind oder als gesetzliche*r Vertreter*in für das Unternehmenskonto Zustimmung zu erteilen. Mitte November 2022 wurden alle Kundinnen und Kunden, die sich nicht zurückgemeldet oder noch keine Zustimmung erteilt haben, erinnert. Im Laufe des März 2023 erfolgt die zweite Erinnerung. Sollten Kundinnen und Kunden auch nach dieser Erinnerung nicht zustimmen, sieht sich die Bank gezwungen, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Erteilen Kundinnen und Kunden ihre Zustimmung direkt nach der Kündigung, kann die Geschäftsbeziehung unter Umständen fortgesetzt werden. Hier bietet sich das Gespräch mit dem oder der persönlichen Berater*in an.