Für das Wirken als Vermittler gibt es weitergehende Voraussetzungen und mitunter auch gesetzliche Vorgaben. Vermittler müssen zwingend eine Qualifikation nach §34i GewO aufweisen, um eine entsprechende Eignung nachzuweisen. Damit darf ein Vermittler die Beratung, Dokumentation und Haftung für sein Wirken übernehmen. In diesem Sinne erhält der Vermittler einen Zugang zu dem genossenschaftlichen Marktplatz BAUFINEX. Hier kann der beratende Vermittler über das gesamte genossenschaftliche Produktportfolio im Darlehensbereich verfügen und seinen Kunden die unterschiedlichen Produktmerkmale und -ausstattungen für ihre individuelle Finanzierungslösung zu Nutze machen. Es stehen über BaufiNex mittlerweile rd. 500 Produktgeber bereit für Ihre Anfragen. Abgerundet mit einer Videolegitimation für die Verträge versetzen wir Sie in die Lage, unter Anwendung unseres Produktangebotes, von Anfang bis zur vollständigen Abwicklung der Finanzierung das Gesicht beim Kunden zu sein.