Ab dem 19. April 2021 gelten ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union bei Fremdwährungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa. Das betrifft Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte im europäischen Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) nutzen.
Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen im EWR
Transparenzregeln beim Einsatz Ihrer girocard oder Debit-/Kreditkarte
Wenn Sie hieran interessiert sind, können Sie in unserem Onlinebanking unter „Service“ eine entsprechende „Benachrichtigung“ anlegen, oder sich bei Bedarf direkt an uns wenden, um uns entsprechend zu beauftragen.
Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen?
Unsere Kolleginnen und Kollegen sind gern für Sie da.
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