Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen im EWR

Transparenzregeln beim Einsatz Ihrer girocard oder Debit-/Kreditkarte

Ab dem 19. April 2021 gelten ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union bei Fremdwährungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa. Das betrifft Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte im europäischen Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) nutzen.

Wenn Sie hieran interessiert sind, können Sie in unserem Onlinebanking unter „Service“ eine entsprechende „Benachrichtigung“ anlegen, oder sich bei Bedarf direkt an uns wenden, um uns entsprechend zu beauftragen.


Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen?

Unsere Kolleginnen und Kollegen sind gern für Sie da.
Natürlich können Sie uns auch unter 0800 4444 454 anrufen. Erleben Sie die Vorteile unserer Genossenschaftlichen Beratung: die Finanzberatung, die erst zuhört und dann berät.