D&O-Versicherung

Umfassende Absicherung für Entscheider

Führungskräfte eines Unternehmens tragen ein großes persönliches Risiko – unabhängig davon, ob sie eine große Kapitalgesellschaft oder ein Mittelstandsunternehmen leiten. Auch Tätigkeiten in Non-Profit-Organisationen, zum Beispiel in Stiftungen oder Freizeitvereinen bergen hohe Risiken, denen sich die Betroffenen oft nicht bewusst sind. Mit der D&O-Versicherung unserer Versicherungspartner gilt die Absicherung unabhängig von den Entscheidungen des Unternehmens.

D&O-Versicherung im Überblick

Unternehmensunabhängige Absicherung für Manager und Entscheider

Ob als Geschäftsleiter, Mitglied eines Aufsichtsgremiums oder als leitender Angestellter: Ihre Entscheidungen haben Folgen. Doch selbst ein hohes Maß an Erfahrung und Pflichtbewusstsein schützt nicht vor Fehlern oder Schadenersatzforderungen, für die Sie mit Ihrem Privatvermögen haften, selbst als GmbH-Geschäftsführer. Mit der persönlichen D&O-Versicherung lässt sich das vermeiden.

Die Versicherung für Führungskräfte

Eine D&O-Versicherung kann für alle Führungskräfte von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Verbänden, Kammern, Stiftungen oder Personengesellschaften abgeschlossen werden. Dazu gehören:

  • Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung,
  • Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat,
  • Generalbevollmächtige, Prokuristen und leitende Angestellte,
  • Kuratorium,
  • besonders beauftragte Angestellte, zum Beispiel Compliance- oder Datenschutzbeauftragte.

Die Versicherungsprämie trägt das Unternehmen.

D&O-Versicherung im Detail

Umfangreicher Schutz im Schadensfall

  • Doppelte Versicherungssumme (Abwehrkosten + Schadenersatzleistung)
  • Schutz aller Organmitglieder inkl. zweiter Führungsebene und weiterer Personen
  • Versicherungsschutz auch für Neugründungen
  • Unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist
  • Aktiver Rechtsschutz zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten
  • Nur ein einziger Ausschlusstatbestand
  • Keine Geschäftsberichte, keine Risikofragebögen

Maximale Flexibilität

  • Mitnahme der Versicherung bei Unternehmenswechsel möglich
  • Unbegrenzter, unverfallbarer Versicherungsschutz auch nach Vertragsende bei einem Unternehmen
  • Besonderer Schutz für Ruheständler
  • Schutz auch für Mandate in fremden Unternehmen
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  • Unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist
  • Kündigungsverzicht im Schadensfall und bei Insolvenz