- Mehr finanzielle Flexibilität
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- Rückgabegarantie
Mietbürgschaft
Die einfache Alternative für Mieter
Mit der MietkautionsBürgschaft profitieren Sie von mehr finanzieller Flexibilität. Anstelle eines Kautionssparbuchs oder einer Barkaution übernimmt die Versicherung für den Mieter eine Mietkautionsbürgschaft gegenüber dem Vermieter. Das schont das Budget des Mieters und erspart dem Vermieter den Aufwand für die Verwaltung des Kautionssparbuchs.
MietkautionsBürgschaft im Überblick
Finanziellen Spielraum bewahren
Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden, müssen aber die Kautionssumme von bis zu drei Monatskaltmieten leisten. Bewahren Sie sich den finanziellen Spielraum, um zum Beispiel Möbel für Ihre neue Wohnung zu kaufen. Die MietkautionsBürgschaft ist eine flexible Alternative zum Kautionssparbuch oder zur Barkaution.
Ihre Vorteile mit der MietkautionsBürgschaft
- Mehr finanzielle Flexibilität, weil die Mietkaution nicht in bar gestellt werden muss
- Keine Doppelbelastung, wenn Sie die Kaution Ihrer alten Wohnung noch nicht zurückerhalten haben
- Beitragsfreistellung der Bürgschaft bereits bei Beendigung des Mietverhältnisses
- Auch für bestehende Mietverhältnisse bei Zustimmung Ihres Vermieters nachträglich abschließbar
- Beitragsfreie Rückgabe innerhalb des ersten Monats, wenn Ihr Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert
- Bürgschaften ab 4,17 Euro1 pro Monat – keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung
- Keine Mindestlaufzeit
- Unterjährige Zahlung – auch hohe Kautionssummen sind möglich
Vorteile für Ihren Vermieter
- Kein Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Kautionssparbücher
- Die MietkautionsBürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung.
- Maximale Sicherheit – die Versicherung übernimmt Mietkautionen bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von drei Monatskaltmieten.

Wichtige Hinweise
Sobald Sie den Online-Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte öffnen Sie die E-Mail und bestätigen Sie den Antrag über den dort angegebenen Link. Erst nach dieser Bestätigung kann die R+V Ihren Antrag bearbeiten. Die Vertragsunterlagen und die Bürgschaft für Ihren Vermieter erhalten Sie per Post.
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Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft
Sie schließen einen Vertrag mit der R+V Allgemeine Versicherung AG. Auf der Grundlage dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an Ihren Vermieter, eine Kopie der Bürgschaft und den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen aus. Die Originalbürgschaft übergeben Sie anstelle der Barkaution oder des Kautionssparbuchs an Ihren Vermieter. Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt bei der R+V melden.
Die R+V-MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wird wirksam zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart, wenn Sie dem Vermieter die Bürgschaft übergeben und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll.
Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem die R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder bis die R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.
Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. Die R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und einer der führenden Versicherer im Bereich der Mietkautionsbürgschaft.
Es sind Mietkautionsbürgschaften ab 5 Euro pro Monat möglich. Der Beitrag wird für jede Bürgschaft berechnet, die die R+V übernommen hat, und ist abhängig vom gewählten Zahlungsrhythmus und der Höhe der Bürgschaft. Der Zahlungsrhythmus beträgt je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus der Summe der Beiträge pro Bürgschaft und ist im Voraus einer Zahlungsperiode fällig.
Die Höhe der Mietkaution und damit die Höhe der Bürgschaft ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf sich der zulässige Betrag einer Mietsicherheit auf maximal das Dreifache der Miete belaufen – ohne ausgewiesene Betriebskosten. Bei R+V liegen die Grenzen für die Höhe der Mietkaution bei mindestens 500 Euro und höchstens 15.000 Euro. Gehören mehrere Bürgschaften zu einem Vertrag, ist die Gesamtsumme der einzelnen Bürgschaftssummen auf insgesamt 15.000 Euro begrenzt.
Ja, per Änderungsantrag können Sie ganz einfach eine weitere Bürgschaft in Ihren bestehenden Vertrag aufnehmen. Die laufende Mietbürgschaft wird nach Eingang des Kündigungsschreibens zum alten Mietverhältnis bei der R+V beitragsfrei gestellt. Die Bürgschaft wird storniert, sobald die von Ihrem Vermieter unterschriebene Freigabeerklärung zusammen mit der betreffenden Bürgschaft bei der R+V eingegangen ist. Der Versicherungsvertrag wird erst dann aufgehoben, wenn alle zugehörigen Bürgschaften vollständig von den jeweiligen Vermietern freigegeben wurden.
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- 50 Euro jährlich, Kautionssumme 1.000 Euro, Zahlweise jährlich