- Schutz vor den finanziellen Belastungen im Pflegefall
- Sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn
- Leistung ab Pflegegrad 1 möglich
Pflegemonatsgeld
Die leistungsstarken Tarife
Mit dem Pflegetagegeld schützen Sie sich vor den finanziellen Belastungen im Pflegefall. Ergänzen Sie die gesetzliche Grundversorgung.
Überblick
Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung – die tatsächlichen Kosten im Fall einer Pflegebedürftigkeit sind in der Regel so hoch, dass große Versorgungslücken entstehen. Diese müssen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen finanziert werden. Unter Umständen werden auch Familienangehörige zur Zahlung herangezogen. Mit dem Pflegetagegeld ergänzen Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und erhalten einen Einkommens- und Vermögensschutz für sich und Ihre Angehörigen.
Beispielrechnung

Ihr Vorteil: Pflegemonatsgeld statt Pflegetagegeld
Das Pflegetagegeld wird zum Pflegemonatsgeld. Für Sie hat das einen großen Vorteil: Egal, an welchem Tag im Monat die Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – wir zahlen Ihnen immer Leistungen für den vollen Monat
Ihre Vorteile mit der R+V-PflegeVorsorge
Ihre Vorteile mit dem PflegeKonzept
- Vermögensschutz für Sie und Ihre Familie
- Verdopplung des Pflegemonatsgeldes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird
- Flexibilität durch Nachversicherungsoptionen
- Keine Kostennachweise erforderlich
- Regelmäßige Erhöhung des Pflegemonatsgeldes (Dynamik)
- Möglichkeit, die Beitragszahlungen und den Leistungsanspruch bei bestimmten Ereignissen ruhen zu lassen
- Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5
- Hilfe im Ernstfall durch Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Zusammenarbeit mit den Maltesern
Die Pflegetagegelder
Ergänzen Sie das Pflegetagegeld mit dem Pflege FörderBahr. Diese Kombination bietet Ihnen und Ihren Angehörigen einen noch besseren Einkommens- und Vermögensschutz. Durch den Pflege FörderBahr profitieren Sie zusätzlich von der staatlichen Zulage von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.
In der Tabelle finden Sie die Leistungen in Prozent des mit uns vereinbarten Pflegemonatsgelds. Die Leistung ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden. Das Monatsgeld wird Ihnen immer für den vollen Monat gezahlt.
R+V-PflegeVorsorge cash - Soforthilfe bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit
Der Pflegefall tritt häufig plötzlich und unerwartet ein. Gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit können größere Investitionen anstehen, zum Beispiel der Umbau zum barrierefreien Wohnen, der Kauf eines Treppenlifts, Verbreiterung von Türen oder der Umbau des Autos. Ergänzen Sie Ihr Pflegemonatsgeld. Der Tarif PflegeVorsorge cash bietet eine Einmalleistung in Höhe von 4.000 Euro, 8.000 Euro oder 12.000 Euro. Diese zahlt Ihnen die R+V bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 aus.
Häufige Fragen zum Pflegemonatsgeld
Das Pflegetagegeld wird nicht staatlich gefördert. Eine staatliche Förderung zur Pflegeabsicherung können Sie nur über den Pflege FörderBahr in Anspruch nehmen.
Zum Schutz vor Inflation ist in der R+V-PflegeVorsorge eine Dynamik enthalten: Das vereinbarte Pflegemonatsgeld und die vereinbarte Eimalleistung erhöhen sich bis zum Alter von 70 Jahren alle drei Jahre automatisch um 10 Prozent – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Zudem können Sie von Nachversicherungsoptionen profitieren: Bei vielen Lebensereignissen, zum Beispiel bei einer Heirat oder wenn Sie ein Kind bekommen, ändert sich der Absicherungsbedarf. Bis zum 70. Lebensjahr können Sie das Pflegemonatsgeld um bis zu 30 Prozent erhöhen oder in den nächsthöheren Tarif wechseln. Von dieser Option können Sie maximal dreimal Gebrauch machen.
Wenn Sie nach Vertragsabschluss ins Ausland verziehen, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz weltweit.
Der Pflegegrad richtet sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten. Wie stark die Beeinträchtigungen sind, hängt von der körperlichen, kognitiven und psychischen Leistungsfähigkeit ab. Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.