Pflegemonatsgeld

Die leistungsstarken Tarife

Mit dem Pflegetagegeld schützen Sie sich vor den finanziellen Belastungen im Pflegefall. Ergänzen Sie die gesetzliche Grundversorgung.

PflegeVorsorge im Überblick

Mehr als nur eine finanzielle Absicherung

Mehr als jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundversorgung. Die tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit sind meist sehr viel höher, sie belaufen sich oft auf das Doppelte oder mehr. Für einen Pflegeheimplatz fallen im Bundesdurchschnitt monatliche Eigenanteile von 1.843 Euro in den Pflegegraden 2 bis 5 an, die aus dem eigenen Einkommen und Vermögen finanziert werden müssen. Unter Umständen werden auch Familienangehörige zur Zahlung herangezogen. Junge Familien in der Phase des Vermögensaufbaus trifft dies besonders hart. Mit den Tarifen der PflegeVorsorge ergänzen Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und schützen Ihr Einkommen bzw. Vermögen und das Ihrer Familie.

Beispielrechnung

Übersicht über den Anteil der Pflegekosten, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen wird und den verbleibenden Eigenanteil

Beispielrechnung

Übersicht über den Anteil der Pflegekosten, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen wird und den verbleibenden Eigenanteil

Ihr Vorteil: Pflegemonatsgeld statt Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld wird zum Pflegemonatsgeld. Für Sie hat das einen großen Vorteil: Egal, an welchem Tag im Monat die Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – wir zahlen Ihnen immer Leistungen für den vollen Monat

Ihre Vorteile mit der PflegeVorsorge

Umfangreiche Absicherung im Pflegefall

  • Vermögensschutz für Sie und Ihre Familie
  • Verdopplung des Pflegemonatsgeldes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird
  • Flexibilität durch Nachversicherungsoptionen
  • Keine Kostennachweise erforderlich
  • Regelmäßige Erhöhung des Pflegemonatsgeldes (Dynamik)
  • Möglichkeit, die Beitragszahlungen und den Leistungsanspruch bei bestimmten Ereignissen ruhen zu lassen
  • Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5
  • Hilfe im Ernstfall durch Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Zusammenarbeit mit den Maltesern

Pflege FörderBahr

Sie können die PflegeVorsorge mit dem FörderBahr kombinieren. Sie profitieren zusätzlich von der staatlichen Zulage von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

In der Tabelle finden Sie die Leistungen in Prozent des mit uns vereinbarten Pflegemonatsgelds. Die Leistung ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden. Das Monatsgeld wird Ihnen immer für den vollen Monat gezahlt.

Häufige Fragen zum Pflegemonatsgeld

Kann ich auch eine staatliche Förderung bekommen?

Das Pflegetagegeld wird nicht staatlich gefördert. Eine staatliche Förderung zur Pflegeabsicherung können Sie nur über den Pflege FörderBahr in Anspruch nehmen.

In welchem Umfang erhöht sich das Pflegetagegeld?

Zum Schutz vor Inflation ist in der R+V-PflegeVorsorge eine Dynamik enthalten: Das vereinbarte Pflegemonatsgeld und die vereinbarte Eimalleistung erhöhen sich bis zum Alter von 70 Jahren alle drei Jahre automatisch um 10 Prozent – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Zudem können Sie von Nachversicherungsoptionen profitieren: Bei vielen Lebensereignissen, zum Beispiel bei einer Heirat oder wenn Sie ein Kind bekommen, ändert sich der Absicherungsbedarf. Bis zum 70. Lebensjahr können Sie das Pflegemonatsgeld um bis zu 30 Prozent erhöhen oder in den nächsthöheren Tarif wechseln. Von dieser Option können Sie maximal dreimal Gebrauch machen.

Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?

Wenn Sie nach Vertragsabschluss ins Ausland verziehen, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz weltweit.

Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Der Pflegegrad richtet sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten. Wie stark die Beeinträchtigungen sind, hängt von der körperlichen, kognitiven und psychischen Leistungsfähigkeit ab. Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.