Ihre Zustimmung zu unseren neuen Girokontomodellen und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Was Sie jetzt wissen müssen

Als Ihr verlässlicher Finanzpartner in der Region ist es unser Anspruch, Ihnen jederzeit moderne und faire Services zu bieten. Dazu zählen unsere persönliche und kompetente Beratung vor Ort, unser modernes Onlinebanking mit höchsten Sicherheitsstandards sowie unser KundenDialogCenter, über das Sie die täglichen Bankgeschäfte auch unkompliziert telefonisch erledigen können. Diese Flexibilität bei gleichbleibender Qualität unserer Leistungen möchten wir Ihnen auch in Zukunft gewährleisten. Dadurch kommen wir jedoch nicht umhin, die Entgelte für unsere Girokontomodelle nach nunmehr sieben Jahren Preisstabilität anzupassen.

Gleichzeitig haben wir auch unser Leistungsangebot in den jeweiligen Kontomodellen auf den Prüfstand gestellt und angepasst. Mit unserer neuen Kontolandschaft bieten wir Ihnen attraktive Leistungspakete, die sich an den unterschiedlichen Anforderungen unserer Mitglieder, Kundinnen und Kunden orientieren.

Die Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2021 benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu unserem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis. Für Neukundinnen und -kunden gelten die neuen Modelle ab sofort.

Hintergrundinfos

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Bis vor wenigen Jahren haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Diesen Änderungsmechanismus hat der Bundesgerichtshof 2021 für unwirksam erklärt. Sie müssen jetzt aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern. Tun Sie dies nicht, haben wir aufgrund des Urteils keine rechtlich sichere Grundlage für unsere Geschäftsbeziehung.

Antworten auf Ihre Fragen

Ab wann muss ich aktiv zustimmen?

Sie können Ihre Zustimmung ab Erhalt unseres Anschreibens, in welchem wir Sie über die Änderungen informiert haben, erteilen. Entweder über den im Anschreiben abgebildeten Link oder QR-Code oder bei Ihrer Anmeldung im Onlinebanking und über die Banking App. Sie bekommen alle Informationen rund um die Zustimmung automatisch im jeweiligen Schreiben bereitgestellt. Alternativ können Sie auch Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater ansprechen und die Zustimmung in einer unserer Filialen erteilen.

Was ändert sich für mich alles?

Grundsätzlich müssen alle unsere Girokonto-Kundinnen und -Kunden und Kreditkarteninhaberinnen und -inhaber den neuen Girokontoentgelten und Vertragsbedingungen zustimmen. Unter Anwendung unseres genossenschaftlichen Prinzips machen wir hierbei keine Unterschiede. Ihre persönlichen Änderungen können Sie unserem Anschreiben vom 21. Oktober 2024 entnehmen. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.

Ab wann gelten die neuen Entgelte?

Grundsätzlich für unsere Bestandskundinnen und -kunden ab dem 01. Januar 2025. Bei Neuabschlüssen greifen die neuen Konditionen ab sofort.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Wir bitten Sie, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.

Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem Onlinebanking oder über den QR-Code bzw. Link geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gerne und freuen uns auf Sie.

Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?

Wir vereinbaren in den kommenden Monaten mit allen unseren Girokonto-Kundinnen und -Kunden und Kreditkarteninhaberinnen und -inhabern neue Entgelt- und Vertragsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf möglicherweise unterschiedliche Postlaufzeiten haben.  Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld – wir melden uns bald bei Ihnen.

Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?

Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Onlinebanking oder die Banking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.

Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Ja, wenn Sie Mitkontoinhaberin oder -inhaber eines Gemeinschaftskontos sind.

Hierzu erhalten Sie per Post einen Zustimmungscode und können dann ganz bequem online einwilligen. Alternativ können Sie die Zustimmung in einer unserer Filialen erteilen.

Warum muss ich mehrfach zustimmen?

Sie erhalten aus rechtlichen Gründen jeweils pro Kundennummer ein separates Schreiben mit dem zugehörigen Zustimmungscode. Das wird zum Beispiel immer dann der Fall sein, wenn Sie ein Einzelkonto und zusätzlich auch ein Gemeinschaftskonto haben.

Bitte bewahren Sie daher immer alle Schreiben zu diesem Thema von uns auf, damit Sie für jedes Schreiben die erforderliche Zustimmung durchführen können.

Warum wurden die Kontomodelle angepasst?

Anpassungen im Bereich der Girokonten wählen wir grundsätzlich mit Bedacht. So haben wir unsere Girokontomodelle und -entgelte zuletzt 2017 – also vor 7 Jahren – überarbeitet. Seither vernehmen wir ein grundsätzlich verändertes und intensiviertes Kundenverhalten. In der Folge führen steigende Buchungsposten zu gestiegenen Betriebskosten. Zeitgleich haben wir in den vergangenen Jahren unsere Leistungen im Bereich der Kontoführung grundlegend ausgebaut und in bessere Sicherheits- und Serviceleistungen, sowie in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert, die Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder online Hilfestellung bei Ihren Bankdienstleistungen bieten. Um dieses Gesamtpaket über alle Zugangswege der Dortmunder Volksbank eG weiterhin auf hohem Niveau halten zu können, wurden die neuen Girokontomodelle entwickelt.

Warum werden Kontoauszüge zukünftig bepreist?

Auszüge werden wir unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bepreisen.

Wir stellen Ihnen Auszüge zudem kostenlos online in Ihrem ePostfach zur Verfügung. Neben einem Beitrag für die Umwelt, sparen Sie damit das lästige Abheften und Aufbewahren, denn wir archivieren Ihre Auszüge dort 10 Jahre kostenfrei.

Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner berät Sie gerne dazu.

Ich möchte ein anderes Kontomodell als das Vorgeschlagene. Was muss ich tun?

Wir haben Ihre persönliche Kontonutzung der vergangenen Monate zugrunde gelegt, um Ihnen das für Sie günstigste Girokonto inkl. der ggf. vorhandenen Kreditkarte zu empfehlen. Möchten Sie dennoch ein anderes Modell nutzen, sprechen Sie uns gerne an. Dann veranlassen wir für Sie einen Produktwechsel.

Warum soll ich außerdem eine Einwilligung zur Datennutzung erteilen?

Als Genossenschaftsbank und dem hiermit verbundenen Anspruch, Ihnen eine bestmögliche Hausbank zu sein, benötigen wir Ihre Einwilligung in die „Datenverarbeitungen für eine passende Kundenansprache“ für die Zwecke einer besseren Beratung, individuelleren Betreuung und persönlichen Ansprache.

Selbstverständlich werden wir Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeiten und nur für die oben genannten Zwecke nutzen.

Wünschen Sie dies nicht, vermerken wir Ihre Entscheidung in unseren Unterlagen.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn wir Ihre Frage noch nicht beantworten konnten, kommen Sie gerne direkt auf Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner zu. Wir freuen uns auf Sie.