Gemeinschaft macht stark
Schulze‐Delitzsch und Raiffeisen
Wenn der Einzelne zu schwach ist, um ein Ziel zu erreichen, schließt er sich mit anderen zusammen. So entstehen Familien, Verbände, Städte, Staaten – und Genossenschaften: „Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern.“ (Legaldefinition des § 1 I GenG)
(aus: Gabler Wirtschaftslexikon)
