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Geschäftsfrau mittleren Alters im roten Anzug arbeitet am Laptop

Elektronische Kontoabrechnungen

Ab dem 01.01.2027 erhalten Firmenkundinnen und Firmenkunden Kontoabrechungen auschließlich digital. Die Berechnung und Abbuchung bleiben unverändert. Prüfen Sie jetzt, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht. 
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Information zur elektronischen Rechnung für Kontoabrechnungen ab dem 01.01.2027

Ab dem 01.01.2027 gelten neue gesetzliche Vorgaben für elektronische Rechnungen. Davon betroffen sind auch  unsere Kontoabrechnungen über Kontoführungsgebühren und Zinsen für Kontokorrent-, Darlehens- und Avalkonten. Diese Kontoabrechnungen gelten rechtlich als Rechnungen. Deshalb stellen wir unseren Firmenkundinnen und Firmenkunden diese Dokumente ab dem 01.01.2027 ausschließlich elektronisch zur Verfügung.

An der Abrechnung selbst ändert sich nichts:

  • Kontoführungsgebühren werden weiterhin wie bisher berechnet.
  • Die Abbuchung erfolgt unverändert von Ihrem Konto.

Was ändert sich?

Geändert wird lediglich die Form, in der Sie die Abrechnung erhalten. Die bisherigen Kontoabrechnungsbelege werden künftig durch elektronische Rechnungen ersetzt.

Diese Rechnungen stellen wir ausschließlich in digitaler Form bereit. Sie erhalten sie als PDF-Datei mit integrierten strukturierten Rechnungsdaten (ZUGFeRD-Format). Dies gilt unabhängig davon, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder wie hoch der Rechnungsbetrag ist. Ein Versand per Post oder die Bereitstellung eines Papierbelegs ist ab dem 01.01.2027 nicht mehr möglich.

So erhalten Sie Ihre elektronische Rechnungen

Sie können die Rechnungen über die Ihnen bekannten elektronischen Zugangswege abrufen:

  • im Postfach Ihres OnlineBankings oder in der VR Banking App,

  • über HBCI/FinTS in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm, 

  • über EBICS mit der Auftragsart BKI.

Stellen Sie jetzt den Erhalt Ihrer Kontoabrechnugnen
ab dem 01.01.2027 sicher. 

Nutzer des OnlineBankings mit VR-NetKey

Wenn Sie unser OnlineBanking mit VR-NetKey und PIN/TAN nutzen, werden Ihre Kontoabrechnungen künftig in Ihrem elektronischen Postfach (ePostfach) bereitgestellt.

Voraussetzungen: OnlineBanking mit VR-NetKey und aktiviertes ePostfach

Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

  • Werden Ihre Kontoauszüge bereits elektronisch bereitgestellt?
  • Ist Ihr ePostfach aktiviert?
  • Haben die zuständigen Mitarbeitenden Zugriff auf das ePostfach?

EBICS-Nutzer

Wenn Sie EBICS nutzen, werden Ihre Kontoabrechnungen künftig über diesen Weg zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung: Die Versandart Ihrer Kontoauszüge ist auf „Elektronischer Kontoauszug“ eingestellt.

Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

  • Ist Ihre Versandart auf "elektronischer Kontoauszug"  hinterlegt?
  • Unterstützt Ihr Zahlungsverkehrsprogramm über EBICS den Abruf elektronischer Dokumente? (die erforderlichen Auftragsarten BKA und BKI sind bankseitig bereits voreingestellt)
  • Sind alle zuständigen Mitarbeitenden über die Umstellung informiert?

FinTS-/HBCI-Nutzer

Nutzen Sie FinTS/HBCI, erhalten Sie Ihre Kontoabrechnungen künftig über Ihre Banking-Software.

Voraussetzung: Die Versandart Ihrer Kontoauszüge ist auf „Elektronischer Kontoauszug“ eingestellt.

Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

  • Ist Ihre Versandart auf "elekronischer Kontoauszug" eingestellt?
  • Kann Ihre FinTS-/HBCI-Software elektronische Dokumente und Kontoauszüge empfangen?
  • Sind die zuständigen Mitarbeitenden über die Umstellung informiert?
Illustation Schraubschlüssel

Warum erfolgt die Umstellung?

Mit der Einführung der E-Rechnung werden gesetzliche Anforderungen zur digitalen Bereitstellung von Rechnungen für Unternehmen umgesetzt. Gleichzeitig profitieren Sie von einer schnelleren, sicheren und papierlosen Bereitstellung Ihrer Vertragsabrechnungen.

Je nach verwendetem Bankzugang erhalten Sie Ihre Dokumente künftig über den entsprechenden elektronischen Übertragungsweg.

FAQ zur elektronischen Rechnung

Ab wann wird eine E-Rechnung erstellt?

Die E-Rechnung wird ab dem 01.01.2027 erstellt. 

Was brauche ich, um elektronische Rechnungen zu erstellen oder zu empfangen?

Sie brauchen einen Internetanschluss und den Zugang zu einer Rechnungssoftware. Außerdem benötigen Sie die E-Mail-Adressen Ihrer Rechnungskontakte.

Wie lange muss ich elektronische Rechnungen aufbewahren?

Für elektronische Rechnungen gilt die gleiche gesetzliche Aufbewahrungsfrist wie für Papierrechnungen: Alle Dokumente müssen Sie mindestens zehn Jahre archivieren. 

In welchem Format werden E-Rechnungen zur Verfügung gestellt?

Für Vertragsabrechnungen kommt grundsätzlich das hybride ZUGFeRD-Format zur Anwendung, das den gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung gerecht wird. Diese Rechnung besteht aus einer menschenlesbaren PDF und einer maschinenlesbaren XML-Datei, die dem PDF beigefügt wird. 

Wie richte ich den Abruf der Kontoabrechnungen im ProfiCash ein?

Mit HBCI/FinTS

Für den Abruf elektronischer Kontoabrechnungen richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehssoftware für jedes betroffene Konto einen entsprechenden  Abrufauftrag im PDF-Format ein. In den meisten Fällen erfolgt dies über die Auftragart HKEKA. Im ProfiCash finden Sie die Funktion unter "Datentransfer",  "Job erstellen",  "Elektronische Kontoauszüge". Wählen Sie dort als Ausgabeformat "PDF" aus. Die angelegeten Abrufaufträge werden anschließend in der Datenübertragung angezeigt.

Mit EBICS

Für den Abruf elektronischer Kontoabrechnungen als PDF richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware einen entsprechenden Abrufauftrag ein. In den meisten Fällen erfolgt dies über die Auftragsart BKI. Um die Dokumente abzurufen, wechseln Sie in ProfiCash zu "Datentransfer", "Job erstellen", "Datei senden/holen". Markieren Sie die gewünschten Auftraggeberkonten und wählen Sie die Auftragsart "BKI" (Kontobezogene Informationen PDF" abholen. Nach dem Anlegen finden Sie den Abrufauftrag in der Übersicht der Datenübertragung.

 

Wie richte ich den Abruf der Kontoabrechnungen im BankingManager ein?

Für den Abruf elektronischer Kontoauszüge richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehssoftware für jedes betroffene Konto einen entsprechenden  Abrufauftrag im PDF-Format ein. In den meisten Fällen erfolgt dies über die Auftragart HKEKA. Im BankingManager wechseln Sie in der Umsatzübersicht des jeweiligen Kontos auf den Reiter Kontoauszüge und wählen Kontoauszüge abrufen aus. Alternativ können Sie unter Kontoverwaltung einen automatischen Abruf der Kontoauszüge einrichten. 

Was passiert, wenn ich mein Unternehmen bis zum Jahresende für keinen der drei Zustellwege (ePostfach, FinTS, EBICS) freigeschaltet habe?

Die E-Rechnung wird unabhängig in jedem Fall im E-Postfach bereitgestellt und aufbewahrt. Sobald Sie freigeschaltet sind, können Sie ohne weitere Aktivität auf Ihre gesammelten Belege zurückgreifen. 

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