Information zur elektronischen Rechnung für Kontoabrechnungen ab dem 01.01.2027
Ab dem 01.01.2027 gelten neue gesetzliche Vorgaben für elektronische Rechnungen. Davon betroffen sind auch unsere Kontoabrechnungen über Kontoführungsgebühren und Zinsen für Kontokorrent-, Darlehens- und Avalkonten. Diese Kontoabrechnungen gelten rechtlich als Rechnungen. Deshalb stellen wir unseren Firmenkundinnen und Firmenkunden diese Dokumente ab dem 01.01.2027 ausschließlich elektronisch zur Verfügung.
An der Abrechnung selbst ändert sich nichts:
- Kontoführungsgebühren werden weiterhin wie bisher berechnet.
- Die Abbuchung erfolgt unverändert von Ihrem Konto.
Was ändert sich?
Geändert wird lediglich die Form, in der Sie die Abrechnung erhalten. Die bisherigen Kontoabrechnungsbelege werden künftig durch elektronische Rechnungen ersetzt.
Diese Rechnungen stellen wir ausschließlich in digitaler Form bereit. Sie erhalten sie als PDF-Datei mit integrierten strukturierten Rechnungsdaten (ZUGFeRD-Format). Dies gilt unabhängig davon, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder wie hoch der Rechnungsbetrag ist. Ein Versand per Post oder die Bereitstellung eines Papierbelegs ist ab dem 01.01.2027 nicht mehr möglich.
So erhalten Sie Ihre elektronische Rechnungen
Sie können die Rechnungen über die Ihnen bekannten elektronischen Zugangswege abrufen:
im Postfach Ihres OnlineBankings oder in der VR Banking App,
über HBCI/FinTS in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm,
über EBICS mit der Auftragsart BKI.
Stellen Sie jetzt den Erhalt Ihrer Kontoabrechnugnen
ab dem 01.01.2027 sicher.
Nutzer des OnlineBankings mit VR-NetKey
Wenn Sie unser OnlineBanking mit VR-NetKey und PIN/TAN nutzen, werden Ihre Kontoabrechnungen künftig in Ihrem elektronischen Postfach (ePostfach) bereitgestellt.
Voraussetzungen: OnlineBanking mit VR-NetKey und aktiviertes ePostfach
Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht:
- Werden Ihre Kontoauszüge bereits elektronisch bereitgestellt?
- Ist Ihr ePostfach aktiviert?
- Haben die zuständigen Mitarbeitenden Zugriff auf das ePostfach?
Noch kein OnlineBanking?
OnlineBanking freischaltenOnlineBanking vorhanden, aber kein ePostfach?
Jetzt ePostfach aktivierenEBICS-Nutzer
Wenn Sie EBICS nutzen, werden Ihre Kontoabrechnungen künftig über diesen Weg zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung: Die Versandart Ihrer Kontoauszüge ist auf „Elektronischer Kontoauszug“ eingestellt.
Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht:
- Ist Ihre Versandart auf "elektronischer Kontoauszug" hinterlegt?
- Unterstützt Ihr Zahlungsverkehrsprogramm über EBICS den Abruf elektronischer Dokumente? (die erforderlichen Auftragsarten BKA und BKI sind bankseitig bereits voreingestellt)
- Sind alle zuständigen Mitarbeitenden über die Umstellung informiert?
FinTS-/HBCI-Nutzer
Nutzen Sie FinTS/HBCI, erhalten Sie Ihre Kontoabrechnungen künftig über Ihre Banking-Software.
Voraussetzung: Die Versandart Ihrer Kontoauszüge ist auf „Elektronischer Kontoauszug“ eingestellt.
Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht:
- Ist Ihre Versandart auf "elekronischer Kontoauszug" eingestellt?
- Kann Ihre FinTS-/HBCI-Software elektronische Dokumente und Kontoauszüge empfangen?
- Sind die zuständigen Mitarbeitenden über die Umstellung informiert?
Sie benötigen Hilfe?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer Einstellungen und beantworten Ihre Fragen zur Umstellung.
Wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater.
Gemeinsam finden wir die passende Lösung.
