Kautionsversicherung

Gut für das Geschäft und Ihren Kreditrahmen

Das Sicherheitsbedürfnis von Auftraggebern wächst ständig. Ohne die Forderung nach einem Aval, also zum Beispiel einer Bürgschaft, werden kaum noch Aufträge vergeben. Die Kautionsversicherung unserer Versicherungspartner bietet dabei ein hohes Maß an Flexibilität. Anders als bei einer Bankbürgschaft wird die Bürgschaft nicht auf Ihre Kreditlinie bei der Bank angerechnet und Ihr Finanzierungsspielraum damit vergrößert. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer profitieren von maßgeschneiderten Lösungen.

Kautionsversicherung einfach erklärt

Verlangt Ihr Geschäftspartner Sicherheiten, um sich für den Fall zu schützen, dass Sie Ihren vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, hilft Ihnen die Kautionsversicherung. Die Versicherung übernimmt dabei als Bürge die Haftung für eine Verbindlichkeit, die Sie gegenüber einem Dritten haben. Das heißt die Bürgschaft wird zur Versicherung verlagert. Ihr Unternehmen sichert sich mit einer Kautionsversicherung außerdem einen größeren Finanzierungsspielraum, denn sie belastet ihren Kreditrahmen bei der Hausbank nicht.

Übernahme von Avalen durch Versicherung

Je nach Absprache übernimmt die Versicherung im Rahmen Ihrer Kautionsversicherung zum Beispiel Mängelansprüche-, Ausführungs-, Vertragserfüllungs- oder Anzahlungsavale. Sie treffen die Auswahl der Avale selbst und können den Kautionsversicherungsvertrag so individuell auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden. Die Kautionsversicherung eignet sich in besonderem Maße für kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer, insbesondere aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe, dem Maschinen- und Anlagenbau sowie dem Garten- und Landschaftsbau.

Im Rahmen der Kautionsversicherung bieten wir Ihnen alle Avalarten im Standardprodukt an. Das Gute daran: In der Regel ist keine umfangreiche Risikoprüfung nötig und die Zusammenstellung der Avalarten vereinbaren Sie ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Die Kautionsversicherung bietet sich auch für spezielle Fälle an. Unsere Lösungen zur Absicherung von Kundengeldern bei Pauschalreisen (Reisepreissicherungsscheine),  Altersteilzeit und Zeitguthaben unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz zu erfüllen.

Mit der Insolvenzabsicherung von Wertguthaben aus vereinbarter Altersteilzeit erhalten Sie Ihre Liquidität und sparen Verwaltungsaufwand. Ihre Mitarbeiter erhalten eine Höchstbetragsbürgschaft für ihre Wertguthaben. Im Falle einer Insolvenz zahlt die Versicherung dann den auf dem Wertguthaben angesparten Betrag an die Arbeitnehmer aus.