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ISO 20022: Machen Sie Ihren Inlandszahlungsverkehr zukunftssicher

Der Zahlungsverkehr wird zunehmend internationaler und digitaler. Um eine einheitliche, sichere und automatisierte Verarbeitung von Zahlungsdaten zu ermöglichen, wird europaweit auf den Standard ISO 20022 umgestellt. Dieser Standard dient als gemeinsame Sprache zwischen Banken, Unternehmen und Zahlungsverkehrssystemen weltweit. Für Unternehmen bedeutet dies mehr Transparenz, eine höhere Datenqualität und effizientere Zahlungsprozesse. Gleichzeitig sind rechtzeitig Anpassungen an bestehenden Systemen erforderlich.

Warum erfolgt die Umstellung?

Bisher kommen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr unterschiedliche Datenformate zum Einsatz. Diese Vielfalt erschwert die automatisierte Verarbeitung und erhöht die Fehleranfälligkeit.

Mit ISO 20022 wird ein weltweit einheitlicher Standard eingeführt, der:

  • die Kommunikation zwischen Banken und Unternehmen vereinheitlicht,
  • die Qualität von Zahlungsdaten verbessert,
  • manuelle Bearbeitung reduziert,
  • internationale Zahlungen erleichtert und
  • die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs vorantreibt.

Alle Zahlungs- und Kontoinformationen werden künftig in einem standardisierten XML-Datenformat übertragen.

Welche Zahlungsarten sind betroffen?

Die Umstellung betrifft insbesondere:

  • SEPA-Überweisungen
  • SEPA-Lastschriften
  • Auslandsüberweisungen
  • Euro-Eilüberweisungen
  • Echtzeitüberweisungen (Instant Payments)

Wichtiger Stichtag: 14. November 2026

Ab dem 14. November 2026 akzeptieren Banken ausschließlich Zahlungsaufträge im aktuellen ISO-20022-Format auf Basis der SEPA-Spezifikation 3.7 oder höher.

Konsequenz:

  • Ältere Nachrichtenformate können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verarbeitet werden.
  • Zahlungsaufträge in veralteten Formaten werden zurückgewiesen.
  • Dies gilt sowohl für SEPA-Zahlungen als auch für Auslandszahlungen.


Eine frühzeitige Umstellung wird daher dringend empfohlen.


Wesentliche technische Änderungen

Im Rahmen der Umstellung werden bisherige Formate (SEPA-Versionen 3.0 bis 3.6) durch neue XML-Schemata (SEPA-Version 3.7) ersetzt.

ZahlungsartenAltes Schema

Neues Schema 

ab 14.11.2026

Alte EBICS

Auftragsart

Neue EBICS 

Auftragsart

Verwendung
SEPA-Überweisungpain.001.001.03

pain.001.001.09

CCT

CCTMassenzahlung in EUR innerhalb des SEPA-Raums
Euro-Eilüberweisung pain.001.001.03pain.001.001.09CCUCCUTaggleiche Eilzahlung in EUR innerhalb des Euroraums
Echtzeitüberweisung (Instant Payment)pain.001.001.03pain.001.001.09CIPCIPEchtzeitüberweisung in EUR innerhalb des Euroraums
AuslandsüberweisungDTAZVpain.001.001.09AZVAXZZahlungen in beliebigen Währungen in beliebige Länder, auch Fremdwährungszahlungen innerhalb Deutschlands
SEPA-Basislastschriftpain.008.001.02pain.008.001.08CDDCDDLastschrifteinzug in EUR innerhalb des SEPA-Raums. Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich.
SEPA-Firmenlastschriftpain.008.001.02pain.008.001.08CDBCDBLastschrifteinzug in EUR innerhalb des SEPA-Raums. Es ist kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich. Der Zahlungspflichtige darf keine Privatperson sein.

 

Für Unternehmen sind vor allem die Auswirkungen auf Software, Schnittstellen und Datenqualität relevant. Die technische Umsetzung erfolgt in der Regel durch die eingesetzten Systeme und deren Anbieter.

Die Einführung von ISO 20022 ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen und international einheitlichen Zahlungsverkehr. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um Systeme, Prozesse und Stammdaten rechtzeitig anzupassen.


FAQ zur ISO 20022 im Inlandszahlungsverkehr

Was ist die ISO-Norm 20022?

Die ISO-Norm 20022 ist ein internationaler Standard für Datenaustausch im Finanzwesen. Sie definiert neue einheitliche XML-basierte pain-Formate. pain steht für „Payment Initiation”. Mit diesen einheitlichen Nachrichtenformaten werden strukturierte Daten für den weltweiten Zahlungsverkehr und andere Finanztransaktionen bereitgestellt. Die Daten fließen vom Absender bis zum Empfänger und zwischen den Banken.
Durch ISO 20022 sollen Zahlungsformate weltweit harmonisiert, die Datenqualität erhöht und Prozesse leichter automatisierbar werden. Zahlungen werden besser nachvollziehbar, was zum Beispiel der Bekämpfung von Geldwäsche dienen kann.

Welche Schritte sollten Unternehmen jetzt einleiten?

1. Zahlungsverkehrssysteme prüfen

Überprüfen Sie, ob Ihre eingesetzten Anwendungen die neuen ISO-20022-Formate unterstützen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Banking-Software
  • ERP-Systeme
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Zahlungsverkehrsschnittstellen

Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Softwareanbieter sowie gegebenenfalls Ihrer Steuerberatung in Verbindung.

2. Interne Fachbereiche einbinden

Die Umstellung betrifft häufig mehrere Unternehmensbereiche.

Binden Sie daher rechtzeitig ein:

  • Finanzbuchhaltung
  • Treasury
  • IT-Abteilung
  • Personalwesen (bei Lohn- und Gehaltszahlungen)
  • externe Dienstleister

Eine frühzeitige Abstimmung verhindert spätere Verzögerungen.

3. Schnittstellen testen

Prüfen Sie, ob alle Schnittstellen zwischen Ihren Systemen sowie zu Geschäftspartnern und Banken die neuen Datenformate verarbeiten können.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie auf folgende Bereiche legen:

  • ERP- und Buchhaltungssysteme
  • Zahlungsverkehrssoftware
  • EBICS-Anbindungen
  • externe Dienstleister und Rechenzentren

4. Ausreichend Zeit für Tests einplanen

Technische Anpassungen sollten nicht erst kurz vor dem Stichtag erfolgen.

Empfehlenswert sind:

  • frühzeitige Testläufe,
  • Pilotzahlungen im neuen Format,
  • die schrittweise Umstellung produktiver Prozesse.

So lassen sich mögliche Fehler erkennen und beheben, bevor sie den laufenden Geschäftsbetrieb beeinträchtigen.

5. Weitere Bankverbindungen berücksichtigen

Unternehmen mit mehreren Bankverbindungen sollten die Umstellung bankübergreifend koordinieren. Stimmen Sie Termine, technische Anforderungen und Testverfahren rechtzeitig mit allen beteiligten Instituten ab.

Welche neuen Anforderungen gelten für Adressdaten?

Eine wesentliche Änderung betrifft die Erfassung von Adressinformationen bei Zahlungen – insbesondere im Auslandsgeschäft. Künftig müssen Adressdaten strukturiert übermittelt werden. Das bedeutet, dass die einzelnen Bestandteile der Adresse in separaten Feldern angegeben werden.

Empfohlene vollständige Struktur

  • Name
  • Straße
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Land

Eine zusammenhängende Freitexteingabe, in der sämtliche Adressdaten in einem Feld stehen, ist künftig nicht mehr zulässig.

Mindestanforderung

Mindestens folgende Angaben müssen getrennt erfasst werden:

  • Name
  • Ort
  • Land

Übergangsregelung

Bereits ab November 2025 sind sogenannte hybride Adressangaben möglich. Dabei werden beispielsweise Ort und Land strukturiert angegeben, während Straße und Hausnummer noch als Freitext übermittelt werden können.

Wie gestaltet sich der Zeitplan für die Umsetzung der neuen Vorgaben?

Bis 14. November 2026

  • Analyse der bestehenden Systeme
  • Softwareanpassungen durchführen
  • Schnittstellen prüfen
  • Testzahlungen durchführen
  • Produktive Umstellung vorbereiten

Ab 14. November 2026

  • Ausschließliche Nutzung des aktuellen ISO-20022-Formats
  • Keine Verarbeitung alter SEPA- oder Auslandszahlungsformate mehr möglich

Haben Sie weitere Fragen?

Wenn Sie Fragen zu ISO 20022 haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Kontakt aufnehmen

Hier finden Unternehmen alle wichtigen Informationen zur Umstellung im Auslandszahlungsverkehr.

Umstellung im globalen Zahlungsverkehr

ISO 20022: Für Unternehmen, die noch das DTAZV-Format nutzen, ist es Zeit zu handeln.

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