Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um den Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und der anschließenden Vertragsbeendigung. In der Regel wird die Kündigungsfrist im Mietvertrag vereinbart. Ist dies nicht der Fall, gilt für die Mieterin/den Mieter bei ordentlicher Kündigung eine Kündigungsfrist von drei Monaten – vorausgesetzt, die Kündigung erfolgt spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats.
Wird das Mietverhältnis seitens der Vermieterin/des Vermieters beendet, hängt die Frist von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Die Kündigung muss zudem begründet sein, beispielsweise aufgrund von Eigenbedarf.
Eine Kündigung muss immer schriftlich mitgeteilt werden. Neben der ordentlichen Kündigung kann es auch zur außerordentlichen Kündigung kommen.Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um den Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und der anschließenden Vertragsbeendigung. In der Regel wird die Kündigungsfrist im Mietvertrag vereinbart. Ist dies nicht der Fall, gilt für die Mieterin/den Mieter bei ordentlicher Kündigung eine Kündigungsfrist von drei Monaten – vorausgesetzt, die Kündigung erfolgt spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats.
Wird das Mietverhältnis seitens der Vermieterin/des Vermieters beendet, hängt die Frist von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Die Kündigung muss zudem begründet sein, beispielsweise aufgrund von Eigenbedarf.
Eine Kündigung muss immer schriftlich mitgeteilt werden. Neben der ordentlichen Kündigung kann es auch zur außerordentlichen Kündigung kommen.