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Gemeinsam handeln mit Prinzip

Die Genossenschaften

Vielleicht ist Ihnen der Zusatz „eG“ hinter unserem Namen schon einmal aufgefallen. Das Kürzel steht für „eingetragene Genossenschaft“. Das Fundament dieser Rechtsform ist die Mitgliedschaft.

Jeder Cent ist sicher

Sicherheit steht bei uns seit jeher an erster Stelle. Genossenschaftsbanken schufen vor fast 70 Jahren das erste Bankensicherungs-System in Deutschland. Seither hat kein Kunde einer der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank einen Ausfall oder Verlust hinnehmen müssen.

Vorsorge geht vor

Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist für den Institutsschutz und Einlagenschutz zuständig.

Institutsschutz meint: Befindet sich eine angeschlossene Bank in 
   wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wird sie durch die 
   Sicherungseinrichtung so gestellt, dass sie ihre rechtlichen 
   Verpflichtungen erfüllen kann.

Der Einlagenschutz schützt die Einlagen jedes Kunden in vollem 
   Umfang, darunter fallen vor allem Spareinlagen, Sparbriefe, 
   Termineinlagen und Sichteinlagen sowie Inhaber-
   Schuldverschreibungen.

70-jährige Erfolgs-Geschichte

Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung ...

hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust
   seiner Einlagen erlitten.
mussten noch nie Einleger entschädigt werden.
hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank
   gegeben.

Die Sicherungseinrichtung des BVR ist als institutssichernde Einrichtung gesetzlich anerkannt.