Navigation überspringen
Homepage
Privatkunden
Vermögende Kunden
Firmenkunden
Junge Kunden
Ihre Volksbank
Banking
Für Ihre Sicherheit
Börsen- & Marktinfos
Volksbank
BLZ: 44160014
AGB+Sonderbed. | Impressum | Nutzungsbed. | Datenschutzhinweis | SiteMap

Stiftung

 

Eine immer größer werdende Anzahl wohlhabender Menschen ist bereit, sich zumindest mit einem Teil ihres Vermögens für das Gemeinwohl zu engagieren. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und in den vergangenen Jahren die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Stiftungsgründung verbessert.
Die Anzahl der Stiftungsgründungen nimmt zu  
Trotz der Finanzkrise wurden im Jahr 2008 1.020 Stiftungen neugegründet. Im Vergleich dazu waren es 1990 gerade einmal 181. In 2008 gab es insgesamt 16.406 Stiftungen, dabei liegt die Zahl der treuhänderischen Stiftungen, die nicht statistisch erfasst wird, nach Schätzungen noch weitaus höher.
Wie funktioniert eine Stiftung?  
Ein Stifter - eine Privatperson, ein Unternehmen, eine gemeinnützige Einrichtung oder die öffentliche Hand - widmet einen Betrag dauerhaft einem festgelegten Zweck. Stiftungszwecke können Engagements für das Gemeinwohl oder auch für kirchliche, mildtätige, wissenschaftliche und
kulturelle Angelegenheiten sein. Sehr häufig steckt ein persönliches Motiv hinter dem Stiftungszweck.
Die Stiftung kann sowohl als eigene Rechtsperson fungieren (rechtsfähige Stiftung), z.B. als Körperschaft in Gestalt eines Stiftungsvereins bzw. einer Stiftungs-GmbH, oder aber in Trägerschaft eines Treuhänders (nicht rechtsfähige Stiftung).
Welche Motive zur Stiftungsgründung gibt es?  
Die meisten Stiftungsgründungen resultieren aus emotionalen Beweggründen, wie beispielsweise dem Verantwortungs- bewusstsein für das Gemeinwohl, persönlicher Betroffenheit oder dem Fehlen von Erben.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Effekt ist der des Steuernsparens durch eine Stiftung: Nach dem neuen Stiftungsrecht können erhebliche Summen steuermindernd geltend gemacht werden. Geld, das so nicht durch Steuerabgaben aufgezehrt wird, sondern der guten Sache zukommt und ganz gezielt eingesetzt werden kann.
Wann sollte eine Stiftung gegründet werden?  
Vorherrschend in der Allgemeinheit ist das Vorurteil, dass eine Stiftung von Todes wegen, d.h. zum Zeitpunkt des Todes, gegründet wird. Dies stimmt heutzutage in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr und ist aus der Sicht des Experten nicht anzuraten. Vielmehr ist es so, dass zu Lebzeiten die Stiftung mit einem kleinen Teil des Gesamtvermögens errichtet wird. Dies ist durchaus sinnvoll, denn der Stifter bekommt Einblicke, kann prüfen, ob die Stiftung in seinem Sinne arbeitet, kann ggfs. nachbessern.
Im Laufe der Zeit wird der Stifter seine Stiftung dann weiter dotieren, um sie schließlich testamentarisch als Erbin einzusetzen, das Stiftungskapital also mit dem zugedachten Vermögen aufstocken.
Welchen Betrag benötigt man zur Stiftungsgründung?  
Soviel vorab, man braucht keine Millionenbeträge. Sicherlich gibt es Stiftungen, die mehrere hundert Millionen Euro im Grundstock haben. Das durchschnittliche Stiftungskapital beträgt rund 250.000 Euro. Rechtlich gesehen kann eine Stiftung bereits mit 50.000 Euro gegründet werden. In der Praxis macht es allerdings, abhängig vom Stiftungszweck, erst ab 100.000 Euro Sinn, über eine Stiftungsgründung nachzudenken.
Wir stiften Sie an!  
Unter diesem Motto haben wir in 2008 die erste Veranstaltung zum Thema Stiftungen in unserem Hause durchgeführt. Unsere Vermögensbetreuer stehen Ihnen für ein individuelles Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.