Dortmunder Volksbank
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Die „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr" werden zum 01.02.2008 angepasst, da
Letzteres gilt auch bei Überweisungen in Euro in die Schweiz, abhängig vom jeweiligen Zahlungssystem.
Den vollständigen Text der geänderten Sonderbedingungen erhalten Sie hier. Auf Wunsch senden wir Ihnen diesen kostenfrei auf dem Postweg zu.
Wir gehen davon aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind.
Die geänderten Sonderbedingungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Kenntnisnahme dieser Information (schriftlich oder - falls mit uns vereinbart - auf elektronischem Weg) Widerspruch erheben.