Änderung der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr

zum 01. Februar 2008

Die „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr" werden zum 01.02.2008 angepasst, da

  • aufgrund der Fortentwicklung des europäischen Zahlungsverkehrs Anpassungen bei Spezifikationen von Kundenangaben erfolgen. Bei Überweisungen in Euro in Deutschland können zukünftig zusätzlich, statt der Kontonummer des Begünstigten und der Bankleitzahl / Name des Kreditinstituts des Begünstigten, die entsprechende IBAN (Internationale Bankkontonummer) des Begünstigten und der BIC (Bank-Identifizierungs-Code) des Kreditinstituts des Begünstigten sowie IBAN und BIC des Überweisenden angegeben werden. Bei Überweisungen in Euro in die anderen EU- und EWR-Staaten ist auch bei Beträgen über 50.000 Euro die Angabe von IBAN und BIC des Begünstigten / des Überweisenden und des BIC des Kreditinstituts des Begünstigten durch den Überweisenden für eine Durchführung von Zahlungen ausreichend.

    Letzteres gilt auch bei Überweisungen in Euro in die Schweiz, abhängig vom jeweiligen Zahlungssystem.

  • sich die Euro-Zone ab 01.01.2008 erweitert hat. Die Euro-Bargeldeinführung in den beiden EU-Mitgliedstaaten Malta (Maltesische Lira) und Zypern (Zypern Pfund) ersetzt die bisherigen Währungen dieser Staaten.
  • zur Umsetzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen Anpassungen erfolgten. Diese sind um einen Hinweis zur Übermittlung der Überweisungsdaten ergänzt, wonach das Kreditinstitut dem Empfänger die Kontonummer des Überweisenden übermitteln kann. Ebenso wurde ein Hinweis ergänzt, dass bei Überweisungen in das Ausland und bei gesondert beauftragten Eilüberweisungen die in der Überweisung enthaltenen Daten über den einzigen weltweit tätigen Zahlungsnachrichtendienst SWIFT (Sitz in Belgien) an das Kreditinstitut des Begünstigten weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT Transaktionsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der EU und den USA.

Den vollständigen Text der geänderten Sonderbedingungen erhalten Sie hier. Auf Wunsch senden wir Ihnen diesen kostenfrei auf dem Postweg zu. 

 

Wir gehen davon aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind.

Die geänderten Sonderbedingungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Kenntnisnahme dieser Information (schriftlich oder - falls mit uns vereinbart - auf elektronischem Weg) Widerspruch erheben.

Volksbank
BLZ: 44160014