„Riestern" – jetzt noch interessanter

Der Staat macht die private Altersvorsorge noch schmackhafter. „Riestern" lohnt sich damit noch mehr. U.a. ist der Jahreshöchstbetrag von 2.100 € für Riester-Verträge gefallen. Zudem können seit diesem Jahr auch Selbständige und Freiberufler von der Riester-Rente profitieren. Beides ist nicht nur steuerlich interessant.

Die alten Rahmenbedingungen bleiben:

  • Staatliche Förderung des Riester-Vertrags mit einer Zulage von bis zu 154 €
  • Förderung von Kindern durch den Staat mit bis zu 185 €

Und das ist neu

  • Ab 2008 geborene Kinder erhalten eine zusätzliche staatliche Zulage von bis zu 300 €
  • Riester-Verträge können „überzahlt" werden, d.h. Sie dürfen freiwillig mehr als den Jahreshöchstbetrag einzahlen* 
  • Auch für „überzahlte" Beträge gilt eine Auszahlungsgarantie* 
  • Kursgewinne, Dividenden und Zinsen müssen in der Ansparphase nicht versteuert werden, es wird also keine Abgeltungssteuer fällig* 
  • Auch in der Auszahlungsphase ist die Hälfte der Auszahlung steuerfrei, die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Eine Abgeltungssteuer muss nicht bezahlt werden.* 
  •  Auch Selbständige und Freiberuflicher dürfen nun „riestern".*

Bei Riester-Verträgen erfreut sich nach wie vor die UniProfiRente 4P großer Beliebtheit. Über 1,7 Millionen Sparer in Deutschland haben sich bereits für den von FINANZtest ausgezeichneten Fond entschieden. In den vergangenen Jahren erzielte der Fond mehrfach Bestnoten, zuletzt 2008. So urteilte die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift FINANZtest in ihrer Ausgabe 12/2008: In der Kategorie Riester-Fondsparpläne ist die UniProfiRente 4P eins der zwei besten Angebote auf dem Markt.

* Die neuen Regeln gelten nur bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und für Sparer, die bei der Auszahlung älter als 60 Jahre sind.

Volksbank
BLZ: 44160014